Krankenkassenleistung Kanton ZH
- Abklärung und Beratung
- CHF 76.90 / Std.
- Untersuchung und Behandlungspflege
- CHF 63.00 / Std.
- Grundpflege
- CHF 52.60 / Std.
Die Tarifpositionen richten sich nach dem Tarifvertrag mit den Krankenversicherern.
Mit ärztlicher Verordnung werden die Kosten der kassenpflichtigen Leistungen durch die Krankenkassen/ Unfallversicherungen übernommen, mit Ausnahme des Selbstbehaltes sowie der Patientenbeteiligung, CHF 7.65 pro Tag undder Franchise.
Krankenkassenleistung Kanton TG
- Abklärung und Beratung
- CHF 76.90 / Std.
- Untersuchungs- und Behandlung
- CHF 63.00 / Std.
- Grundpflege
- CHF 52.60 / Std.
Die Tarifpositionen richten sich nach dem Tarifvertrag mit den Krankenversicherern.
Mit ärztlicher Verordnung werden die Kosten der kassenpflichtigen Leistungen durch die Krankenkassen- / Unfallversicherungen übernommen, mit Ausnahme des Selbstbehaltes, sowie der Patientenbeteiligung, im Kanton Thurgau max. 10 % CHF 15.35 pro Tag und der Franchise.
Zuschläge
Pflegematerial
Wird bei allen Leistungen separat verrechnet.
Rechnungsstellung
Die kassenpflichtigen Leistungen werden monatlich direkt mit den Versicherern
abgerechnet.
Die Rechnung der nicht kassenpflichtige Leistungen und der Anteil der Patientenbeteiligung werden dem Kunden zugestellt.
Es gelten eine Mindesteinsatzzeit von 10 Minuten, die Abrechnung erfolgt pro angebrochene 5 Min.
Tarife
Das Dokument mit den aktuellen Tarifen zum Herunterladen finden Sie hier.